CDU Wiesloch

Wirtschaftsförderung in Wiesloch

Gemeinsamer Antrag der CDU und der SPD für die Haushaltsberatung am 22.01.2014

Für die Fraktionen der CDU und der SPD stellen wir zum Haushalt 2014 den folgenden Antrag:

  1. Es werden EUR 100.000,-- für die Beauftragung eines Anbieters, der ein Werbekonzept für das Stadtmarketing ausarbeitet, zur Verfügung gestellt.
  2. Für die Anwerbung von Unternehmen und deren Ansiedlung werden gleichfalls Anbieter bzw. Dienstleister oder Vermittler beauftragt.

Begründung:

 

Zu 1.
Die Abwanderungen von Unternehmen aus Wiesloch, die fehlende Neuansiedlung und die finanziellen Lage allgemein müssen zu einer aktiveren und zielgerichteten Wirtschaftspolitik führen. Das geht bei allem persönlichen Einsatz von Privaten und in der Stadtverwaltung nicht ohne finanziellen Aufwand und die Beauftragung von professionellen Dienstleistern. Der Stadtmarketing e.V. als private Initiative stößt hier an finanzielle, personelle und organisatorische Grenzen. Das Ehrenamt darf auch nicht überfordert werden und kann die politische Verantwortung der Stadt für die wirtschaftliche Entwicklung nicht ersetzen.Wir wollen in unserer Stadt neues Gewerbe ansiedeln, attraktiven und familienfreundlichen Wohnwert erhalten und erhöhen. Diese städtische Entwicklungsplanung soll durch ein externes Stadtmarketing erreicht werden, das die Zukunft vorweg planen und positiv beeinflussen soll.Deshalb beantragen wir gemeinsam einen Etat für die Vermarktung der Stadt und ihrer Angebote, um eine Erhöhung der Attraktivität der Innenstadt zu erreichen.

Zu 2.
Gleichzeitig möge die Verwaltung Anbieter ermitteln, die Unternehmen anwerben, die bereit sind, sich in Wiesloch anzusiedeln. Dies soll gegebenenfalls gegen Vergütung geschehen. Dabei ist auch daran zu denken, die Grundstückseigentümer mit einzubeziehen, wenn Grundstücke vermietet oder verkauft werden.Zu denken wäre ferner daran, dass die Stadt, befristet für eine Zeitraum von drei Jahren, für jede Neuansiedlung eines Gewerbetreibenden mit Laden-Verkaufsgeschäft einen verlorenen Zuschuss (ähnlich einem Mietzuschuss) gibt, der abhängig sein soll von der Anzahl der angestellten Vollzeitkräfte und der nach Ablauf des zweiten Jahres der Geschäftseröffnung ausgezahlt wird. Die genaue Höhe und Höhenbegrenzung soll der Gemeinderat in einer Satzung festlegen.

Für die CDU-Fraktion 
Klaus Deschner

Für die SPD-Fraktion 
Michael Weimer