CDU Wiesloch

Antrag zur Äußeren Helde

Klaus Deschner begründet und erläutert den gemeinsamen Antrag der CDU Fraktion, der Freien Wähler und der WGF zur Äußeren Helde

Die Gründe für den Gemeinsamen Antrag:

Bei der vor Jahren getroffenen Entscheidung, die Äußere Helde in 3 zeitlich versetzten Bauabschnitten  zu erschließen ging man davon aus, dass südlich der Grenze des Erschließungsgebites eine Umgehungsstraße verlaufen werde; zum damaligen Zeitpunkt war eine solche Umgehungsstraße im Generalverkehrsplan des Landes mit hoher (höchster ?) Dringlichkeitsstufe aufgeführt.  

Zuletzt entschied die Mehrheit des Gemeinderates am 25.01.2012, dass die vom Land favorisierte Ortsumfahrung, die südlich des Gebietes der Äußeren Helde verlaufen wäre, nicht gewünscht wird (gegen die Stimmen der CDU, WGF und wesentliche Teile der FWV). Damit war die vor Jahren angedachte Erschließung des 2. und 3. Baubschnitts der Äußeren Helde über diese Ortsumfahrung obsolet geworden. Es musste daher neu überlegt werden, wie der nächste, 2., Bauabschnitt erschlossen werden kann und soll.

Ein Verzicht auf den 2. Bauabschnitt (2. BA) konnte keine Lösung sein – da das gesamte Erschließungsgebiet mit allen 3 Bauabschnitten als Einheit anzusehen war und ist – wesentliche Teile davon waren und sind die zwischen den einzelnen Baufeldern liegenden Grünflächen, die zum Teil mit Biotop-Charakter bestehen bleiben sollen.

Zur Realisierung des 1. Bauabschnitts waren Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, die innerhalb des ganzen Plangebietes, aber im wesentlichen außerhalb des 1. BA liegen. Obwohl die Stadt nur die notwendigsten Grundstücke ankaufte, um zunächst den 1. BA zu erschließen und die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen, führte dies zu einem Defizit im hohen Millionen Euro  Bereich.

Dieses Defizit lässt sich nur durch die sukzessive Realisierung der nachfolgenden Bauabschnitte reduzieren. Diese Realisierung ist auch mit Blick auf unsere Stadtkasse sehr wichtig. Und dies war der von Anfang an bekannte und gewollte Weg zur Realisierung der Äußeren Helde.

Im Vorfeld der Entscheidung des Gemeinderat vom 25.07.2012 waren zwar die beiden Varianten "Altwiesloch" und "Apfelweg" dem Gemeinderat vorgeschlagen worden. Eine Anbindung des 2. BA  in Richtung Altwiesloch (L 612) konnte aber nicht die Lösung sein, da dort schon eine Belastung von mehr als 20.000 Kfz täglich herscht. Diese enorme Belastung gehört zur nächsten Belastung im Land. Zudem betragen die Mehrkosten für die Anbindung an die L 612 ca. 2 Mio. Euro.

Leider und erst nach der Entscheidung im Juli und auch "aufgerüttelt" durch die Reaktionen von Anwohnern kamen wir zu dem Ergebnis, dass eine weitere Variante zu prüfen ist. 

Wir erachten es als legitim eine zuvor getroffene Entscheidung nochmals zu überprüfen, zumal man neue Erkenntnisse gewinnen konnte.

Wie geht es nun weiter?

Anwohner und Träger öffentlicher Belange (z.B. auch der NABU) erhalten die Möglichkeit der Anhörung. Sachverständige werden die verschiedenen Gutachten über mögliche Auswirkungen erstellen (z.B. Lärm, Verkehr, Natureingriff). Der Ausschuss und der Gemeinderat werden darüber beraten, eine Abwägung vornehmen und letztlich eine Entscheidung fällen, die Grundlage für das nachfolgende Bebauungsplanverfahren sein wird.

Die Zielsetzung des gemeinsamen Antrags der CDU, der FWV und der WGF ist, dass der ursprüngliche Charakter des Gebietes Äußere Helde erhalten bleibt. Auch unter der Veränderung, dass keine im Süden gelegene Ortsumfahrung mehr kommen wird. Dazu ist hinsichtlich der Verkehrsanbindung des 2. BA eine weitergehende Prüfung notwendig, als sich dies aus dem Beschluss des GR vom 25.07.2012 ergibt.

Die CDU Fraktion möchte, dass es bei den folgenden Prüfungsvorgängen/Gutachten nicht bei einer einseitigen Festlegung auf den Apfelweg als Verkehrsanbindung des 2. BA bleibt, sondern, dass umfassend auch andere realistische und bezahlbare Varianten geprüft werden; dazu gehört als mögliche Variante der Verkehrsanbindung eine Erschließungsstrasse im Süden.

Eine solche Erschließungsstrasse für den 2. BA könnte auf der Trasse liegen, die innerhalb des Plangebietes Äußere Helde zwischen den Maisfeldern und den Hecken liegt. Momentan ist dies ein kaum befahrener unbefestigter Feldweg mit eine Breite von bis zu ca. 4 Meter.

Wir könnten uns eine schmale Erschließungsstrasse von ca. 3m Breite vorstellen mit Ausweichmöglichkeiten an den Stellen an denen keine Hecken sind. Als innerörtliche Erschließungsstrasse wäre eine Geschwindigkeitsreduzierung obligatorisch; eine Verkehrsbelastung mit ca. 1.800 Kfz-Bewegungen/tgl. ist unser Erachtens nicht unerträglich, zumal dieser "Weg" von der vorhandenen Bebauung mindestens 100m entfernt sein wird.

Ob eine Anbindung des 2. BA über diesen Weg möglich, sinnvoll und verträglich ist, müssen die Gutachter feststellen. Ebenso wie sie die Prüfung für den Apfelweg vornehmen müssen.

Mit jeder Baumaßnahme wird auch Verkehr entstehen, der für die Gemeinschaft "verträglich" geleitet werden muss. Dies ist unser Bestreben. 

Hinsichtlich des Verkehrsflusses der künftigen Bewohner des 2. BA haben nun Sachverständige ein gewichtiges Wort zu reden, um eine verträgliche Verkehrsführung zu finden.

Die Verkehrsbelastung des Rebenweges hat und wird mit weitergehender Bebauung zunehmen. Der 2. BA sieht ca. 1.800 Kfz-Bewegungen täglich vor.

Zu erwähnen ist jedoch, dass der Rebenweg von Anfang an, als dieses Baugebiet erschlossen wurde, als "Sammelstraße" mit höherer Verkehrsbelastung (max. 500 Kfz/h) vorgesehen war. Eine solche Belastung wird und soll nicht erreicht werden. Damals bestand noch die ganz alte Rechtslage. Nämlich dass das dahinter liegende Gebiet "Äußere Helde" das "Reservebauland" war. Hierfür war ursprünglich eine Dichte von mehr als 1.400 Wohneinheiten vorgesehen.

Falls der 3. BA kommen sollte, so ist dann wieder neu zu entscheiden. Erst dann wird geprüft werden, wie dort die Verkehrsanbindung erfolgen soll. Es würde dann eine erneute umfassende – externe - Gutachten-Prüfung erfolgen und ein Abwägungsprozess stattfinden.

Aus diesen Gründen ist der Antrag als Erweiterung des Prüfungsauftrags vom Juli 2012 an Verwaltung und Sachverständige anzusehen und ist keine vorweggenommene Festlegung auf eine bestimmte Variante.  

Klaus Deschner,
Fraktionsvorsitzender